Exploitation agricole - offre uniquement en allemand (Canton LU)
Prezzo dell'oggettoCHF 1'475'000.-
DisponibilitàAutunno 2024
Posizione
Luthertal - Kanton Luzern, 6156 LuthernDati generali
Riferimento
4977926
Disponibilità
Autunno 2024
Anno costruzione
1971
Ultime ristrutturazioni
2011
Appartamenti
2
Particelle
1
Terreno allacciato
Si
Altitudine
805 m
Superficie terreno
180'597 m²
Descrizione
Kurzbeschrieb
Im Luthertal steht ein kleiner Bauernhof zum Verkauf! Dieses idyllische Anwesen bietet nicht nur ein ländliches Ambiente, sondern auch eine äusserts sonnige Lage.
Inmitten hügeliger Felder und Wälder gelegen, bietet dieser Ort gute Bedingungen für die Haltung von Rindern oder Kleinwiederkäuern. Der Bauernhof ist gut gepflegt und bietet reichlich Platz für Ihre landwirtschaftliche Projekte. Der ideale Ort also, um Ihrer Leidenschaft für Tierhaltung nachzugehen.
Überzeugen Sie sich von der ruhigen Lage und der frischen Bergluft. Sichern Sie sich diese Chance und starten Sie Ihr neues Leben an diesem idyllischen Ort.
Landwirtschaftsbetrieb
Der Betrieb liegt in der Bergzone 1 und wird aktuell vom Eigentümer selbst bewirtschaftet. Er umfasst einen einfachen, aber praktisch eingerichteten Stall für zurzeit acht Mutterkühe mit ihren Kälbern. Ein alter Pferdestall, ein alter Schweinestall sowie ein grosses Futter- und Strohlager ergänzen die landwirtschaftlichen Gebäulichkeiten. Die beiden Wohnhäuser sind vermietet. Das Grundstück umfasst gut 18 Hektaren, wovon rund 7.5 Hektaren mit Wald bestockt sind. Die Liegenschaft unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Landwirtschaftsland
Der Landwirtschaftsbetrieb umfasst rund 10 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche voll arrondiert sind und sich aus den folgenden Hanglagen zusammensetzen:
Gebäude
Die Wasserversorgung ist dank einer eigenen Quelle gesichert. Die Quellfassung und die Brunnstube wurden von rund zehn Jahren neu erstellt.
Wohnhaus - Geb. Nr. 257 (Grundmass ca. 11.5 x 8.1 m)
Das Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1971 und wurde im Jahr 2011 umfassend saniert und erneuert. Die Wohnung umfasst 5.5 Zimmer auf zwei Etagen. Zusätzlich befindet sich im UG ein Studio mit separater Küche.
Wohnhaus mit Stall - Geb. Nr. 257b (Grundmass ca. 27.0 x 9.1 / 13.1 m)
Der Wohnteil wurde im Jahr 2014 im Erdgeschoss saniert und erneuert. Die Wohneinheit umfass 3.5 Zimmer. Im Obergeschoss sind drei alte Zimmer und eine Rauchkammer vorhanden, welche zurzeit ungenutzt sind.
Die Scheune wurde als Mutterkuhstall umgenutzt mit zurzeit 8 Boxen und dem Liegebereich für die Kälber. Ein alter Schweinestall und ein alter Pferdestall ergänzen den Ökonomieteil.
Spycher mit Anbau - Geb. Nr. 257a (Grundmass ca. 10.1 x 6.1 m)
Der Spycher mit Anbau wird als Lager- und Einstellraum genutzt. Der barocke Kornspeicher ist von baugeschichtlichem Wert und in seiner Substanz geschützt. Der Spycher darf somit nicht abgebrochen werden (siehe auch Hinweise zu ges. Rahmenbedingungen).
Weidestall - Geb. Nr. 257c (Grundmass ca. 5.1 x 7.2 m)
Im oberen Teil des Grundstücks befindet sich zum Schutz der Tiere ein Weidestall.
Remise / Unterstand - Geb. Nr. 257d (Grundmass ca. 5.5 x 7.0 m)
Dieser Untersand wurde im Jahr 2018 neu erstellt und ist ein zweckmässiger Unterstand für kleinere Gerätschaften.
Optionen
Auf Wunsch können noch weitere Waldgrundstücke dazu gekauft werden. Das Objekt wird allenfalls auch als Hobbyliegenschaft veräussert.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden Sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Raumplanung
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonale Raumplanungsbehörde:
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Denkmalpflege / Bauinventar
Aufgrund unserer Recherchen ist der Spycher nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
Auszug Bauinventar: «Der barocke Kornspeicher auf der Liegenschaft hat sich weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt eine bemerkenswerte Mischkonstruktion. Der Speicher besitzt einen hohen Alterswert und ist ein eindrückliches Zeugnis des traditionellen Zimmerhandwerks sowie der bäuerlichen Produktionsweise. Wichtiges Element der Kulturlandschaft von Luthern.»
Im Luthertal steht ein kleiner Bauernhof zum Verkauf! Dieses idyllische Anwesen bietet nicht nur ein ländliches Ambiente, sondern auch eine äusserts sonnige Lage.
Inmitten hügeliger Felder und Wälder gelegen, bietet dieser Ort gute Bedingungen für die Haltung von Rindern oder Kleinwiederkäuern. Der Bauernhof ist gut gepflegt und bietet reichlich Platz für Ihre landwirtschaftliche Projekte. Der ideale Ort also, um Ihrer Leidenschaft für Tierhaltung nachzugehen.
Überzeugen Sie sich von der ruhigen Lage und der frischen Bergluft. Sichern Sie sich diese Chance und starten Sie Ihr neues Leben an diesem idyllischen Ort.
Landwirtschaftsbetrieb
Der Betrieb liegt in der Bergzone 1 und wird aktuell vom Eigentümer selbst bewirtschaftet. Er umfasst einen einfachen, aber praktisch eingerichteten Stall für zurzeit acht Mutterkühe mit ihren Kälbern. Ein alter Pferdestall, ein alter Schweinestall sowie ein grosses Futter- und Strohlager ergänzen die landwirtschaftlichen Gebäulichkeiten. Die beiden Wohnhäuser sind vermietet. Das Grundstück umfasst gut 18 Hektaren, wovon rund 7.5 Hektaren mit Wald bestockt sind. Die Liegenschaft unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Landwirtschaftsland
Der Landwirtschaftsbetrieb umfasst rund 10 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche voll arrondiert sind und sich aus den folgenden Hanglagen zusammensetzen:
- 217 Aren bis 18% Neigung (flach)
- 412 Aren 18 – 35 % Neigung
- 196 Aren 35 –50 % Neigung
- 170 Aren über 50 % Neigung
Gebäude
Die Wasserversorgung ist dank einer eigenen Quelle gesichert. Die Quellfassung und die Brunnstube wurden von rund zehn Jahren neu erstellt.
Wohnhaus - Geb. Nr. 257 (Grundmass ca. 11.5 x 8.1 m)
Das Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1971 und wurde im Jahr 2011 umfassend saniert und erneuert. Die Wohnung umfasst 5.5 Zimmer auf zwei Etagen. Zusätzlich befindet sich im UG ein Studio mit separater Küche.
Wohnhaus mit Stall - Geb. Nr. 257b (Grundmass ca. 27.0 x 9.1 / 13.1 m)
Der Wohnteil wurde im Jahr 2014 im Erdgeschoss saniert und erneuert. Die Wohneinheit umfass 3.5 Zimmer. Im Obergeschoss sind drei alte Zimmer und eine Rauchkammer vorhanden, welche zurzeit ungenutzt sind.
Die Scheune wurde als Mutterkuhstall umgenutzt mit zurzeit 8 Boxen und dem Liegebereich für die Kälber. Ein alter Schweinestall und ein alter Pferdestall ergänzen den Ökonomieteil.
Spycher mit Anbau - Geb. Nr. 257a (Grundmass ca. 10.1 x 6.1 m)
Der Spycher mit Anbau wird als Lager- und Einstellraum genutzt. Der barocke Kornspeicher ist von baugeschichtlichem Wert und in seiner Substanz geschützt. Der Spycher darf somit nicht abgebrochen werden (siehe auch Hinweise zu ges. Rahmenbedingungen).
Weidestall - Geb. Nr. 257c (Grundmass ca. 5.1 x 7.2 m)
Im oberen Teil des Grundstücks befindet sich zum Schutz der Tiere ein Weidestall.
Remise / Unterstand - Geb. Nr. 257d (Grundmass ca. 5.5 x 7.0 m)
Dieser Untersand wurde im Jahr 2018 neu erstellt und ist ein zweckmässiger Unterstand für kleinere Gerätschaften.
Optionen
Auf Wunsch können noch weitere Waldgrundstücke dazu gekauft werden. Das Objekt wird allenfalls auch als Hobbyliegenschaft veräussert.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden Sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
- Die Käuferschaft muss das Grundstück selbst bewirtschaften (= Selbstbewirtschaftung)
- Der Preis darf nicht übersetzt sein (bereits geprüft durch Verkäuferschaft)
- Das Grundstück liegt im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (nur falls die Käuferschaft bereits einen Landwirtschaftsbetrieb führt)
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Raumplanung
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonale Raumplanungsbehörde:
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Denkmalpflege / Bauinventar
Aufgrund unserer Recherchen ist der Spycher nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
Auszug Bauinventar: «Der barocke Kornspeicher auf der Liegenschaft hat sich weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt eine bemerkenswerte Mischkonstruktion. Der Speicher besitzt einen hohen Alterswert und ist ein eindrückliches Zeugnis des traditionellen Zimmerhandwerks sowie der bäuerlichen Produktionsweise. Wichtiges Element der Kulturlandschaft von Luthern.»