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ferme de loisirs avec deux maisons d'habitation

Prix de l'objetCHF 1'295'000.-
DisponibilitéPrintemps 2025
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Localisation

Luthertal - Kanton Luzern, 6156 Luthern

Caractéristiques

Référence
5200708
Disponibilité
Printemps 2025
Année de construction
1971
Dernières rénovations
2011
Logements
2
Parcelle
1
Terrain equipé
Oui
Altitude
805 m
Surface terrain
21'000 m²

Descriptif

Kurzbeschrieb
Im Luthertal steht ein Hobbyhof zum Verkauf! Dieses idyllische Anwesen bietet nicht nur ein ländliches Ambiente, sondern auch eine äusserts sonnige Lage.
 
Inmitten hügeliger Felder und Wälder gelegen, bietet dieser Ort gute Bedingungen für die Haltung von zwei bis maximal vier Pferden oder Kleinwiederkäuern. Der Bauernhof ist gut gepflegt und bietet reichlich Platz für Ihre Projekte. Der ideale Ort also, um Ihrer Leidenschaft für Tierhaltung nachzugehen.
 
Überzeugen Sie sich von der ruhigen Lage und der frischen Bergluft. Sichern Sie sich diese Chance und starten Sie Ihr neues Leben an diesem idyllischen Ort.
 
Landwirtschaftsland
Das neu zu gründende Grundstück wird eine Fläche von rund 21'000 m2 umfassen, wovon rund 17'000 m2 als Weiden oder Heumatten nutzbar sind.

Gebäude
Die Wasserversorgung ist dank einer eigenen Quelle gesichert. Die Quellfassung und die Brunnstube wurden von rund zehn Jahren neu erstellt.
 
Wohnhaus - Geb. Nr. 257 (Grundmass ca. 11.5 x 8.1 m)
Das Wohnhaus stammt aus dem Jahr 1971 und wurde im Jahr 2011 umfassend saniert und erneuert. Die Wohnung umfasst 5.5 Zimmer auf zwei Etagen. Zusätzlich befindet sich im UG ein Studio mit separater Küche.
 
Wohnhaus mit Stall  - Geb. Nr. 257b (Grundmass ca. 27.0 x 9.1 / 13.1 m)
Der Wohnteil wurde im Jahr 2014 im Erdgeschoss saniert und erneuert. Die Wohneinheit umfass 3.5 Zimmer. Im Obergeschoss sind drei alte Zimmer und eine Rauchkammer vorhanden, welche zurzeit ungenutzt sind.
Die Scheune wurde als Mutterkuhstall umgenutzt. Ein alter Schweinestall und ein alter Pferdestall ergänzen den Ökonomieteil.

Spycher mit Anbau - Geb. Nr. 257a (Grundmass ca. 10.1 x 6.1 m)
Der Spycher mit Anbau wird als Lager- und Einstellraum genutzt. Der barocke Kornspeicher ist von baugeschichtlichem Wert und in seiner Substanz geschützt. Der Spycher darf somit nicht abgebrochen werden (siehe auch Hinweise zu ges. Rahmenbedingungen).

Remise / Unterstand - Geb. Nr. 257d (Grundmass ca. 5.5 x 7.0 m)
Dieser Untersand wurde im Jahr 2018 neu erstellt und ist ein zweckmässiger Unterstand für kleinere Gerätschaften.
 

Optionen
Auf Wunsch können einzelne Waldgrundstücke dazu gekauft werden.
 
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden Sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
 
Wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen

Bodenrecht - Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Die Käuferschaft muss das Grundstück künftig selbst bewirtschaften. An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept. Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
 
Raumplanung
Da die Liegenschaft ausserhalb der Bauzone liegt, richtet sich die Nutzungsmöglichkeit nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonale Raumplanungsbehörde:

Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone

Bitte beachten Sie folgende Kapitel:
Kapitel 10: Altrechtliche Wohnbauten
Kapitel 13: Bauten und Anlagen für die hobbymässige Tierhaltung
Das Haus ist noch nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Der Anschluss müsste jedoch bei einer hobbymässigen Bewirtschaftung aufgrund der Gewässerschutzvorschriften erfolgen.  Die Leitung der öffentlichen Kanalisation verläuft rund 150 Meter südlich der Liegenschaft.


Denkmalpflege / Bauinventar
 
Aufgrund unserer Recherchen ist der Spycher nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
 
Auszug Bauinventar: «Der barocke Kornspeicher auf der Liegenschaft hat sich weitgehend im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt eine bemerkenswerte Mischkonstruktion. Der Speicher besitzt einen hohen Alterswert und ist ein eindrückliches Zeugnis des traditionellen Zimmerhandwerks sowie der bäuerlichen Produktionsweise. Wichtiges Element der Kulturlandschaft von Luthern.»