Wohnhaus und Hobbybetrieb an bester Lage (sanierungsbedürftig)
Wohnfläche~ 190 m²
Preis des ObjektsCHF 540'000.-
VerfügbarkeitNach Absprache
Ort
Unterzelgstrasse 36, 5612 VillmergenAngaben
Referenz
5151342
Verfügbarkeit
Nach Absprache
Grundstück
1
Grundstück erschlossen
Ja
Grundstücksfläche
~ 26'000 m²
Wohnfläche
~ 190 m²
Beschreibung
Kurzbeschrieb
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Landleben auf Ihrem eigenen Hobbybauernhof in Villmergen. Diese rustikale Oase bietet die perfekte Gelegenheit. Ihre persönliche Vision können Sie in der bevorstehenden Sanierung oder sogar mittels Ersatzneubau des Wohnhauses verwirklichen. Die Lage verspricht ein grünes Umfeld mit guter Anbindung ins Dorf und ist gleichzeitig in bequemer Nähe zur Autobahn zu finden.
Geniessen Sie den ganzen Tag optimalen Sonnenschein, dank der idealen Südausrichtung. Dieser Ort ist kinderfreundlich und bietet Raum für eine junge Familie, welche die Natur schätzt und gleichzeitig infrastrukturelle Anbindung sucht.
Ein grossräumiger Stall bietet Ihnen die Flexibilität, das Potenzial der umliegenden Landfläche voll auszuschöpfen. Dieses Grundstück ist mehr als eine Hobbyfarm, es ist die Chance auf ein neues, ruhiges Leben im Einklang mit der Natur und gleichzeitig am Puls des Lebens. Nutzen Sie die Gelegenheit und gestalten Sie Ihr perfektes Anwesen!
Landwirtschaftsland
Das Grundstück umfasst rund 2.3 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche flach und voll arrondiert sind. Das Grundstück unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), bildet jedoch kein landwirtschaftliches Gewerbe. Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Stallgebäudes ist das Land ideal geeignet für die Haltung von Pferden oder Kleintieren. Eine Bewirtschaftung ohne Tiere ist aufgrund der guten Bodenqualität auch eine Möglichkeit.
Gebäude und Masse
Die Liegenschaft ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen.
Das Wohnhausteil und die Scheune sind zusammengebaut. Die Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen stark saniert oder ersetzt werden. Wobei die Ersatzbaumöglichkeit nur für den Wohnhausteil zugesichert ist (siehe Abschnitt zu den gesetzlichen Bestimmungen).
Wohnhausteil (Geb.-Nr. 374) - stark sanierungsbedürftig oder Ersatzneubau
Grundmasse ca. 7.80 x 11.80 m; Volumen ca. 750 m3
Scheunenteil (Geb.-Nr. 374) - stark sanierungsbedürftig
Grundmasse ca. 26.00 x 14.00 m; Volumen ca. 4250 m3
Schopf (Geb.-Nr. 731)
Grundmass ca. 7.40 x 8.00 m; Volumen ca. 370 m3 – ist tendenziell als Abbruchobjekt einzustufen
Optionen
Bei Bedarf können die Gebäulichkeiten abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des Bodenrechts entlassen werden. Auf Wunsch können auch nur die Gebäude ohne das Landwirtschaftsland erworben werden mit einer geschätzten Grundstückfläche von rund 3'000 m2.
Allenfalls könnte zu einem späteren Zeitpunkt noch zusätzliches Landwirtschaftsland erworben werden, welches zurzeit an Dritte verpachtet ist.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept.
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Bei einer Abparzellierung und Entlassung der Gebäude aus dem Bodenrecht, kann das überbaute Grundstück ohne Bewilligung erworben werden.
Raumplanung und baulichen Massnahmen
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Der bestehende, voluminöse Stallteil könnte als Autoeinstellplatz, als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) umfunktioniert werden
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Landleben auf Ihrem eigenen Hobbybauernhof in Villmergen. Diese rustikale Oase bietet die perfekte Gelegenheit. Ihre persönliche Vision können Sie in der bevorstehenden Sanierung oder sogar mittels Ersatzneubau des Wohnhauses verwirklichen. Die Lage verspricht ein grünes Umfeld mit guter Anbindung ins Dorf und ist gleichzeitig in bequemer Nähe zur Autobahn zu finden.
Geniessen Sie den ganzen Tag optimalen Sonnenschein, dank der idealen Südausrichtung. Dieser Ort ist kinderfreundlich und bietet Raum für eine junge Familie, welche die Natur schätzt und gleichzeitig infrastrukturelle Anbindung sucht.
Ein grossräumiger Stall bietet Ihnen die Flexibilität, das Potenzial der umliegenden Landfläche voll auszuschöpfen. Dieses Grundstück ist mehr als eine Hobbyfarm, es ist die Chance auf ein neues, ruhiges Leben im Einklang mit der Natur und gleichzeitig am Puls des Lebens. Nutzen Sie die Gelegenheit und gestalten Sie Ihr perfektes Anwesen!
Landwirtschaftsland
Das Grundstück umfasst rund 2.3 Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen, welche flach und voll arrondiert sind. Das Grundstück unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), bildet jedoch kein landwirtschaftliches Gewerbe. Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Stallgebäudes ist das Land ideal geeignet für die Haltung von Pferden oder Kleintieren. Eine Bewirtschaftung ohne Tiere ist aufgrund der guten Bodenqualität auch eine Möglichkeit.
Gebäude und Masse
Die Liegenschaft ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen.
Das Wohnhausteil und die Scheune sind zusammengebaut. Die Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen stark saniert oder ersetzt werden. Wobei die Ersatzbaumöglichkeit nur für den Wohnhausteil zugesichert ist (siehe Abschnitt zu den gesetzlichen Bestimmungen).
Wohnhausteil (Geb.-Nr. 374) - stark sanierungsbedürftig oder Ersatzneubau
Grundmasse ca. 7.80 x 11.80 m; Volumen ca. 750 m3
Scheunenteil (Geb.-Nr. 374) - stark sanierungsbedürftig
Grundmasse ca. 26.00 x 14.00 m; Volumen ca. 4250 m3
Schopf (Geb.-Nr. 731)
Grundmass ca. 7.40 x 8.00 m; Volumen ca. 370 m3 – ist tendenziell als Abbruchobjekt einzustufen
Optionen
Bei Bedarf können die Gebäulichkeiten abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des Bodenrechts entlassen werden. Auf Wunsch können auch nur die Gebäude ohne das Landwirtschaftsland erworben werden mit einer geschätzten Grundstückfläche von rund 3'000 m2.
Allenfalls könnte zu einem späteren Zeitpunkt noch zusätzliches Landwirtschaftsland erworben werden, welches zurzeit an Dritte verpachtet ist.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation sowie Angaben zur Kauffinanzierung. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Folgende Kriterien werden geprüft und müssen eingehalten sein:
- Die Käuferschaft muss das Grundstück selbst bewirtschaften (= Selbstbewirtschaftung)
- Der Preis darf nicht übersetzt sein (bereits geprüft durch Verkäuferschaft)
- Das Grundstück liegt im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (nur falls die Käuferschaft bereits einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb führt)
An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept.
Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Bei einer Abparzellierung und Entlassung der Gebäude aus dem Bodenrecht, kann das überbaute Grundstück ohne Bewilligung erworben werden.
Raumplanung und baulichen Massnahmen
Die Gebäude befinden sich allesamt ausserhalb der Bauzone.
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Der bestehende, voluminöse Stallteil könnte als Autoeinstellplatz, als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) umfunktioniert werden
Eigenschaften
Umgebung
- Ländlich
- Autobahnanschluss
- Kinderfreundlich
Aussenbereich
- Scheune
- Parkplatz
Zustand
- Sanierungsbedürftig
- Erweiterung möglich
Ausrichtung
- Süden
Besonnung
- Optimal
- Ganzer Tag besonnt
Aussicht
- Unverbaubar
Stil
- Rustikal