Einfaches Bauernhaus mit viel Umschwung
Zimmer5.5
Wohnfläche120 m²
Preis des ObjektsCHF 445'000.-
VerfügbarkeitSofort
Ort
Küferhüsli, 6133 Hergiswil b. WillisauAngaben
Referenz
5116396
Verfügbarkeit
Sofort
Badezimmer
1
Zimmer
5.5
Schlafzimmer
3
Wohnung
1
Heizanlagen
Elektrische Heizung, Holzheizung
Warmwasseraufbereitung
Elektrische Heizung
Zustand der Immobilie
Sanierungsbedürftig
Standing
Einfach
Grundstücksfläche
2'630 m²
Wohnfläche
120 m²
Beschreibung
Kurzbeschrieb
Zum Verkauf steht ein charmantes Bauernhaus zur Renovation in Hergiswil bei Willisau. Diese einfache, rustikale Immobilie liegt inmitten grüner Natur und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung zu gestalten. Das Haus hat eine Wohnfläche von 120 m² auf einem 2’630 m² grossen Grundstück, bestückt mit einem ruhigen Garten.
Geniessen Sie die ländliche Atmosphäre und die unverbaubare Sicht auf die umliegenden Felder und Wälder. Ein kleiner Bach und nahe gelegene Wälder laden zu entspannten Spaziergängen ein. Der Garten mit Gartenhaus und gemütlicher Bank bietet ideale Voraussetzungen für erholsame Stunden unter der Sonne.
Diese Immobilie hat 5.5 Zimmer davon 3 Schlafzimmer und ist perfekt für Naturliebhaber und kreative Köpfe, die eine einzigartige und ruhige Umgebung suchen. Wagen Sie das Abenteuer der Renovation und schaffen Sie sich Ihr persönliches Traumlandhaus im Küferhüsli.
Das Haus ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt mit eigener Quelle.
Landwirtschaftsland und Hobbytierhaltung
Das umliegende Grünland kann als Weidefläche für eigene Tier, wie Schafe oder Esel, genutzte werden. Der angebaute Stallteil bietet die Möglichkeit ein paar Tiere zur hobbymässigen Nutzung zu halten.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert, voraussichtlich jeweils freitags und samstags.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Das Grundstück liegt zwar in der Landwirtschaftszone, unterliegt jedoch nicht mehr den Bestimmungen des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB). Weder der Erwerb noch die Belehnung erfordern eine behördliche Bewilligung. Das dazugehörende Landwirtschaftsland kann somit selbst zu hobbyzwecken genutzt oder durch Dritte bewirtschaftet werden.
Raumplanung
Die Liegenschaft befindet sich ausserhalb der Bauzone.
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Der Stallteil könnte je nach Ihren Bedürfnissen als Autoeinstellplatz, als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) umfunktioniert werden.
Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonale Raumplanungsbehörde:
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Zum Verkauf steht ein charmantes Bauernhaus zur Renovation in Hergiswil bei Willisau. Diese einfache, rustikale Immobilie liegt inmitten grüner Natur und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung zu gestalten. Das Haus hat eine Wohnfläche von 120 m² auf einem 2’630 m² grossen Grundstück, bestückt mit einem ruhigen Garten.
Geniessen Sie die ländliche Atmosphäre und die unverbaubare Sicht auf die umliegenden Felder und Wälder. Ein kleiner Bach und nahe gelegene Wälder laden zu entspannten Spaziergängen ein. Der Garten mit Gartenhaus und gemütlicher Bank bietet ideale Voraussetzungen für erholsame Stunden unter der Sonne.
Diese Immobilie hat 5.5 Zimmer davon 3 Schlafzimmer und ist perfekt für Naturliebhaber und kreative Köpfe, die eine einzigartige und ruhige Umgebung suchen. Wagen Sie das Abenteuer der Renovation und schaffen Sie sich Ihr persönliches Traumlandhaus im Küferhüsli.
Das Haus ist bereits an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie dem öffentlichen Wassernetz angeschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt mit eigener Quelle.
Landwirtschaftsland und Hobbytierhaltung
Das umliegende Grünland kann als Weidefläche für eigene Tier, wie Schafe oder Esel, genutzte werden. Der angebaute Stallteil bietet die Möglichkeit ein paar Tiere zur hobbymässigen Nutzung zu halten.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an info@plattformterra.ch mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert, voraussichtlich jeweils freitags und samstags.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht
Das Grundstück liegt zwar in der Landwirtschaftszone, unterliegt jedoch nicht mehr den Bestimmungen des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB). Weder der Erwerb noch die Belehnung erfordern eine behördliche Bewilligung. Das dazugehörende Landwirtschaftsland kann somit selbst zu hobbyzwecken genutzt oder durch Dritte bewirtschaftet werden.
Raumplanung
Die Liegenschaft befindet sich ausserhalb der Bauzone.
Laut unserer Analyse ist das Wohnhaus nach Art. 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24c RPG sind bestehende, bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Solche Bauten und Anlagen dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder im gleichen Volumen wiederaufgebaut werden. Die Erweiterungsmöglichkeit bei Ersatzneubauten beträgt innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 30 %. Die maximale anrechenbare Erweiterung darf auf jeden Fall insgesamt 100 m² nicht überschreiten. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zustand des Gebäudes am 1. Juli 1972. Alle ab diesem Zeitpunkt erfolgten Erweiterungen sind dem zulässigen Erweiterungspotential anzurechnen.
Der Stallteil könnte je nach Ihren Bedürfnissen als Autoeinstellplatz, als stilles Lager (Art. 24a RPG) oder zur hobbymässigen Tierhaltung (Art. 24e RPG) umfunktioniert werden.
Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonale Raumplanungsbehörde:
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Eigenschaften
Umgebung
- Ländlich
Aussenbereich
- Garten
- Gartensitzplatz
- Ruhige Lage
- Begrünung
- Mit Gartenhaus
Besonnung
- Gut
Aussicht
- Schöne Aussicht
- Unverbaubar
- Ländlich
- Bach
- Wald