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Der Referenzzinssatz ist um 0,25 Prozentpunkte auf 1,5 % gesunken. Diese Senkung könnte einigen Mietern eine Mietreduzierung ermöglichen, aber nicht alle sind davon betroffen. Wie können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Senkung haben und welche Schritte Sie unternehmen müssen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Warum ist die Senkung des Referenzzinssatzes wichtig?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein Schlüsselelement bei der Festlegung der Mietpreise in der Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt und alle drei Monate an die durchschnittlichen Hypothekarzinssätze der Banken angepasst.
Wenn dieser Zinssatz sinkt, können Mieterinnen und Mieter in der Regel eine Mietsenkung verlangen, sofern ihr Mietvertrag auf einem Zinssatz von mehr als 1,5 % basiert.


Welche Auswirkungen hat das auf Ihre Miete?

Wenn Ihre Miete auf der Grundlage eines Zinssatzes von 1,75 % oder höher festgelegt wurde, könnten Sie eine Senkung um bis zu 2,91 % erhalten. Wenn Ihre Miete hingegen bereits auf 1,5 % indexiert wurde, ist keine Senkung möglich.

Gut zu wissen: Neben dem hypothekarischen Referenzzinssatz können auch andere Faktoren wie steigende Nebenkosten und die Teuerung die Berechnung der Miete beeinflussen. Ein Vermieter kann also Argumente vorbringen, um die Senkung zu begrenzen oder abzulehnen.


Wie können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben?

1. Überprüfen Sie den Referenzzinssatz, der auf Ihre Miete angewendet wird

Sehen Sie in Ihrem Mietvertrag oder in der letzten Mitteilung über eine Mietanpassung nach. Sie können auch einen Online-Rechner (wie den des ASLOCA) verwenden, um die mögliche Senkung abzuschätzen.

2. Halten Sie die Frist für die Einreichung des Antrags ein

Sie müssen Ihren Antrag vor dem nächsten Ablauf des Mietvertrags abschicken und dabei die in Ihrem Vertrag genannte Kündigungsfrist beachten (oft 3 oder 4 Monate vor dem jährlichen Ablauf).

3. Verfassen Sie einen schriftlichen Antrag

  • Erwähnen Sie die Senkung des Referenzzinssatzes und Ihr Recht auf eine Senkung.
  • Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter müssen den Antrag unterschreiben.
  • Schicken Sie den Antrag per Einschreiben an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.

4. Warten Sie auf die Antwort des Vermieters

Der Vermieter oder die Hausverwaltung hat 30 Tage Zeit, um zu antworten: Er stimmt zu → Ihre Miete wird bei der nächsten Fälligkeit gesenkt.
Er lehnt ganz oder teilweise ab → Er muss seine Ablehnung begründen (höhere Nebenkosten, Renovierungen usw.).


Was tun Sie, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie keine Antwort erhalten?

Wenn Ihr Antrag ohne stichhaltige Begründung abgelehnt wird oder Sie innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort erhalten, können Sie die Schlichtungskommission Ihres Kantons anrufen.

Zu beachtende Frist :
  • Wenn die Regie oder der Eigentümer innerhalb von 30 Tagen antworten → Sie haben 30 Tage Zeit, um die Entscheidung anzufechten.
  • Wenn die Verwaltung oder der Eigentümer nicht antwortet → Sie haben 30 Tage nach Ablauf der Frist Zeit, um ein Verfahren einzuleiten.
Die Kommission wird eine Anhörung anberaumen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird sie eine Entscheidung vorschlagen oder dem Mietgericht eine Ermächtigung zum Vorgehen erteilen.


Muss ich den Antrag stellen?

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, kann das Beantragen einer Mietsenkung mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Aber Vorsicht: Manche Vermieter können Argumente vorbringen, um die Senkung zu verweigern. Prüfen Sie Ihre Situation genau, bevor Sie Ihren Antrag abschicken.

Tipp: Nutzen Sie einen Online-Mietrechner, um Ihre mögliche Senkung schnell zu schätzen und Ihr Gesuch in aller Ruhe vorzubereiten.

Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen: Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf eine Senkung haben und machen Sie Ihr Recht geltend!


Quellen
rts.ch - Artikel
admin.ch - Artikel
asloca.ch - Artikel