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Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Die Totalrevision, welche im September 2020 verabschiedet wurde, hat als Hauptziel die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und bringt somit zahlreiche Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich.

Als Verantwortlicher sind Sie für die sogenannten Personendaten und deren Bearbeitung rechtlich zuständig. Damit auch Sie die Vorschriften einhalten, geben wir Ihnen einige Informationen darüber, was es zu beachten gilt.

Informationspflicht
Wenn Personendaten bearbeitet werden, muss über den Umfang und den Zweck der Bearbeitung informiert werden. Dies findet mittels einer Datenschutzerklärung statt, unter anderem auf der Website, wobei über sämtliche Datenbearbeitungen informiert werden sollte.

Auskunftsrecht
Artikel 25 des nDSG sieht vor, dass jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen kann, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Gemäss Gesetz muss diese Auskunft kostenlos und in der Regel innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Diese Daten können direkt von der Immomig®-Software exportiert und falls erwünscht, in der Software gelöscht werden.

Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung (ADV)
Wenn Sie einem Dienstleister die Bearbeitung Ihrer Daten anvertrauen, muss ein sogenannter ADV zwischen dem Auftraggeber und -nehmer abgeschlossen werden. Der ADV, welcher unter anderem Informationen bezüglich Personendaten, deren Bearbeitung, sowie Sicherheitsmassnahmen beinhaltet, wird ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IMMOMIG AG und all unseren Kunden in den nächsten Wochen zur Verfügung stehen. Im August erhalten Sie diesbezüglich detaillierte Informationen.

Weitere Informationen zu dem neuen Datenschutzgesetz und deren Richtlinien finden Sie hier.

Quellen
VISCHER - Artikel
EDÖB - Artikel
Hostpoint - Artikel